Wann muss ich ein ASF-Seminar besuchen?
Kommt es während der Probezeit zu schwerwiegenden Verstößen gegen die StVO, bekommst du vom Landratsamt die Aufforderung ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Innerhalb einer gesetzten Frist muss das Seminar dann auch zwingend besucht werden.
Wie läuft ein ASF-Seminar ab?
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten, sowie einer Beobachtungsfahrt zu je 30 Minuten zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Da das Seminar strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, sind die Termine nicht frei wählbar und im Vorfeld fest geplant. Die Nichtteilnahme an einzelnen Sitzungen oder Zuspätkommen hat den Ausschluss vom Seminar zur Folge (gesetzliche Vorgabe). Dann kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, und das Seminar muss von vorne begonnen werden. Ein Nachholen versäumter Seminarinhalte ist nicht möglich. Sorge also dafür, dass du zu allen Sitzungsterminen pünktlich erscheinst und dein Begleitheft dabei hast.
Was ist sonst noch wichtig?
Solltest du der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachkommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Da der Kurs aus mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmern bestehen darf, sollteste du dich nach Erhalt der Anordnung schnellstmöglich um einen Platz kümmern. Wird die 3-Monats-Frist überschritten, wird die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen. Dieses Aufbauseminar gilt nicht für Drogen- und Alkoholdelikte. Hierbei muss ein spezielles Seminar besucht werden.
Preise und Termine auf Anfrage!
Nächstes Seminar: August 2026
